Schulstart und Befreiung von der Testpflicht
Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
jetzt ist es sicher, wir starten ab dem 17.05.2021 mit der Gruppe B wieder in den Wechselunterricht. Auch die Ganztagsschule inklusive Mittagessen startet ab Montag, aber nur für die Klassenstufen 5 bis 7. Der Nachmittagsunterricht für die Klassenstufen 8 -10 bleibt ausgesetzt.
Wenn der Trend anhält könnten wir nach den Pfingstferien wieder alle Schüler zusammen unterrichten. Wir werden Sie rechtzeitig hier auf der Homepage unterrichten. Bitte denken Sie an die Pflicht zum Selbsttest für alle Schülerinnen und Schüler. Hier nochmals der Link zum Elternanschreiben der Ministerin.
Für Ihr Kind besteht nun unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, auch ohne verpflichtende Teilnahme an der Testung am Präsenzunterricht teilzunehmen. Sollten Sie die Befreiung Ihres Kindes von der Testpflicht wünschen, legen Sie die erforderlichen Nachweise im Sekretariat vor. Die Schule dokumentiert die Befreiung und bewahrt diese bis vier Wochen nach Beendigung der Testpflicht auf.
Ihr Kind kann von der Testpflicht befreit werden:
- Nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (genesene Person)
Dies setzt voraus, dass Sie der Schule die Infektion Ihres Kindes nachweisen. Hierzu können Sie derzeit eine Bescheinigung über das positive Testergebnis nutzen. Die zugrundeliegende Testung (PCR) muss mindestens 28 Tage und darf nicht länger als 6 Monate zurückliegen.
- Nach vollständiger Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (geimpfte Person) Dieser liegt nach Ablauf von 14 Tagen nach der letzten erforderlichen Impfung vor (derzeit in den meisten Fällen nach 2 Impfstoffdosen). Dies kann durch einen entsprechenden Impfnachweis (z.B. Impfpass oder Impfbescheinigung) belegt werden.
- Nach einer Infektion und zusätzlicher Impfung (genesene und geimpfte Person)
Dies setzt voraus, dass Ihr Kind im Besitz eines entsprechenden Nachweises als genesene Person (s. oben) ist und zusätzlich über einen Impfnachweis (z.B. Impfpass oder Impfbescheinigung) über den vollständigen Impfschutz verfügt, der bereits nach Ablauf von 14 Tagen nach der einmaligen COVID-19-Impfung vorliegt.
Unabhängig davon gilt auch weiterhin, dass Ihr Kind die Schule nicht betreten darf, wenn typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegen (insb. Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust).
Freundliche Grüße, bleiben Sie gesund!
Jörg Oeynhausen, Schulleiter