Verfahrensweisen bei Erkrankungen von Kindern

Auf Bitten des Landrats Rainer Guth sowie des Gesundheitsamtes weißen wir Sie auf Folgendes hin:

Bei Symptomen wie Husten und Schnupfen sollte das Kind - soweit möglich - zu Hause bleiben. Bei leichtem Fieber (unter 38,5°C) ist in der Regel auch kein Arztbesuch notwendig. Nur in schweren Fällen, ist ein Arztbesuch indiziert. Wir bitten darauf zu achten, sich unbedingt telefonisch in der Arztpraxis anzumelden.

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