Elterinformation - 07.04.2020

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,  

eine anstrengende Zeit liegt hinter uns allen. Wochen in denen uns bewusst wird, wie gut und reibungslos unser (Schul-)Alltag doch trotz aller kleinen Sorgen normalerweise funktioniert.

Wir möchten seitens der Schule nicht versäumen, Ihnen, liebe Eltern, unseren Respekt dafür auszudrücken, dass Sie Ihr Kind in den zurückliegenden Wochen mehr als sonst üblich beim Lernen unterstützt haben, zumal diese Zeit auch familiär für viele nicht einfach war.

 

Vielen Dank auch für die zahlreichen anerkennenden Worte, die unserer Schule von Elternseite für unsere besondere Form der persönlichen Ansprache  zuteil wurden.

Zum Beginn der Ferien möchten wir Ihnen heute die Informationen des Ministeriums zum weiteren Fortgang des Schuljahres weitergeben und hoffen, damit einige häufig gestellten Fragen Ihrerseits zu beantworten. Die Entscheidung, wann der Schulbetrieb in Rheinland-Pfalz wieder losgeht, wird erst nach Ostern fallen.

Für die Weiterarbeit der Schulen gibt das Bildungsministerium derzeit zwei Szenarien an:

  • Die Aufnahme des Schulbetriebs zwischen dem 21. April und 4. Mai.
    • In diesem Fall würden alle Schüler ihre Jahreszeugnisse regulär zum Ende des Schuljahres erhalten. Entscheidungen über Versetzung und Nichtversetzung erfolgten in diesem Fall ebenfalls regulär. Die Anzahl der benoteten Klassenarbeiten kann ausnahmsweise reduziert werden.
  • Das zweite Szenario geht davon aus, dass die Schulen erst zu einem späteren Zeitpunkt im Mai oder Juni wieder öffnen und die Beschulung mit Arbeitsaufträgen noch fortgesetzt werden muss.
    • In diesem Fall würden alle Schüler ein Zeugnis zum Schuljahresende erhalten und in die nächste Klassenstufe versetzt. Sollten die schulischen Leistungen für eine Versetzung eigentlich nicht ausreichen, erfolge die Versetzung „im besonderen Fall nach § 71 SchO“ und die Schule würde mit den betroffenen Schülern und Eltern ein Beratungsgespräch führen, ob ein Wiederholen der Klassenstufe von Elternseite gewünscht ist.
    • Einstufungen in die Kurse der 7. Jahrgangsstufe erfolgen regulär auf der Grundlage der Noten des Jahreszeugnisses. Aufgrund des Widerspruchsrechts der Eltern entsteht den Schülerinnen und Schülern hierbei kein Nachteil.
    • Umstufungen oder Einstufungen in eine abschlussbezogene Klasse der 8. Jahrgangsstufe erfolgen regulär auf der Grundlage der Noten des Jahreszeugnisses. Nach Einschätzung der Klassenkonferenz entsprechend dem Lernverhalten und der Entwicklung können ausnahmsweise auch Schülerinnen und Schüler umgestuft werden, die die Notenvoraussetzungen nicht erfüllen, aber eine erfolgreiche Mitarbeit erwarten lassen.
    • Der Schulabschluss der Berufsreife und der qualifizierte Sekundarabschluss I werden auf der Grundlage der Noten in den Jahreszeugnissen erteilt. Ist ein Abschluss nach den Leistungen des ersten Schulhalbjahrs und den wenigen im zweiten Schulhalbjahr erbrachten Leistungen gefährdet, bietet die Schule den betroffenen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit weiterer Leistungsnachweise an, um die Zeugnisnoten zu verbessern und den Schulabschluss zu erreichen.
    • Für die Berechtigung zum Übergang auf die gymnasiale Oberstufe oder die FOS gilt dies analog.

In jedem Fall gilt für das Jahreszeugnis: Die Tage der Schulschließung werden nicht als Fehltage gewertet. Die Zeugnisse enthalten keine Bemerkung, dass der reguläre Unterrichtsbetrieb aus Gründen der öffentlichen Gesundheitsvorsorge zeitweise nicht stattgefunden hat. Falls Sie die Notbetreuung für Ihrer Kind wahrnehmen müssen, so finden Sie entsprechende Hinweise über die geltenden Reglungen auf der Schulhomepage.

Wir alle hoffen, unsere Schülerinnen und Schüler schon bald wieder regelmäßig in der Schule unterrichten zu können und das begonnene Schuljahr zu einem guten Ende zu bringen. Ihnen und Ihren Familien wünschen wir eine erholsame Ferienzeit, ein schönes Osterfest und gute Erholung,

passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.