Bildungspaket bei niedrigem Einkommen

Seit 01.01.2011 ist ein neues Gesetz in Kraft welches besagt, dass Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kindergeldzuschlag oder Wohngeld Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket haben.

Dies bedeutet, sie haben ab sofort Anspruch auf finanzielle Mittel für …

· Nachhilfe

· Klassenfahrten (ein- und mehrtägig),

· Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule

· persönlichen Schulbedarf (max. 100 €)

· Mittagessen in der Ganztagsschule

· Vereinsmitgliedschaften (wie z.B. Musik-, Sportverein etc.).

Entsprechende Formulare erhalten Sie im Sekretariat oder auf der Homepage unter Service - Formulare. Wir werden Ihren Antrag dann zusammen mit unserer Schulbestätigung an die Kreisverwaltung des Donnersbergkreises, die für die Vergabe der Mittel verantwortlich ist, weiter- leiten.

Interessierte Erziehungsberechtigte, die mit ihren Einkünften knapp über den Sätzen der oben genannten Personen liegen, können ebenfalls einen Antrag stellen (frühere „Härtefallregelung“).