Änderung zur Maskenpflicht

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,  

die Entwicklung der Infektionszahlen ist sehr erfreulich und so können wir ab Montag mit deutlichen Erleichterungen im Unterricht arbeiten.

Nachfolgend eine Zusammenfassung der Änderungen in Kürze:

  • Die Maskenpflicht gilt weiter für alle Personen im gesamten Schulgebäude, bis der Platz im Klassenraum erreicht ist. Im Freien und während des Unterrichts am Platz besteht keine Verpflichtung, eine Maske zu tragen.
  • Der naturwissenschaftlich-technische bzw. fachpraktische Unterricht findet wieder regulär statt.
  • Der Sportunterricht kann im Freien ohne Maske und ohne Abstand stattfinden. Mannschaftssportarten in Klassenstärke, auch mit Kontakt, sind zulässig. Beim Sportunterricht im Innenbereich und in Innenräumen sind sowohl Individual- als auch Mannschaftssportarten mit Kontakt und ohne Maske zulässig.
  • Musikpraktisches Arbeiten ohne Maske ist grundsätzlich möglich.
  • Beim Mittagessen können Schülerinnen und Schüler aus einer Klasse bzw. einem Kurs können ohne Maske und Abstand am Tisch sitzen.

Ergänzen möchten wir folgendes:

  • Schülerselbsttests: Wir testen weiterhin alle Schüler montags und donnerstags in der ersten Schulstunde. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses soll die Maske jedoch getragen werden.
  • Freiwilliges Maskentragen: Schüler und auch Kollegen dürfen weiterhin Masken tragen.
  • Maskentragen bei Lehrkräften: Jeder nicht vollständig geimpfte Lehrer kann seine Lerngruppe bitten, eine Maske zu tragen.
  • Quarantänepflicht bei einem Infektionsfall in der Klasse: Die Nachfrage beim Gesundheitsamt hat ergeben, dass alle, die innerhalb eines Radius von 1,5m um den Infizierten sitzen, in Quarantäne müssen. Eine Maske kann vor einer Quarantäne schützen. Gerade im Bezug auf den geplanten Sommerurlaub bitten wir dies zu beachten.

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