Freiwilliges Praktikum

Während der Schulpraktika ist Ihr Kind über den Betrieb und die Schule unfallversichert. Bei einem Schülerbetriebspraktikum ist Ihr Kind zudem über den Schulträger haftpflichtversichert. Handelt Ihr Kind allerdings vorsätzlich oder fahrlässig, tragen Sie die Kosten.

Wenn ein zusätzliches Praktikum außerhalb der Schulzeit absolviert werden soll oder Sie ein Beurlaubung für ein Praktikum zur Absicherung eines Lehrstellenagebotes während der Schulzeit beantragen möchten, muss die Haftpflichtversicehrung separat abgeschlossen werden. Die Information bzw. der Antrag sollten spätestestens 14 Tage vor Praktikumsbeginn vollständig (incl. des Versicherungsantrages) in der Schule vorliegen, damit eine Versicherung über den Schulträger erfolgen kann. 

Anmeldung zu einem zusätzlichen Praktikum während der Schulzeit

Anmeldung zu einem freiwilligen Praktikum außerhalb der Schulzeit

In allen anderen Fällen muss die Haftpflichtversicherung direkt abgeschlossen werden. Den Versicherungsantrag müssen Sie dann ausgedruckt und ausgefüllt aufbewahren.
Achtung: Der Antrag wird erst mit der Überweisung der Versicherungsprämie in Höhe von 6,-- € pro Woche wirksam!

 

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