Wahlpflichtfächer

Was sind Wahlpflichtfächer?

Ein wesentliches Merkmal der Realschule plus sind die Wahlpflichtfächer (WPF). Ab der 6. Klasse müssen die Schüler aus vorgegebenen Angeboten nach ihrer Neigung Fächer wählen. Die Wahlpflichtfächer gehören zur Vorbereitung auf einen Beruf, d.h. hinter jedem Fach steht eine konkrete Berufsgruppe. Dass die WPF einen besonderen Stellenwert haben, merkt man auch daran, dass sie als Hauptfach gewertet werden. In einem zweistündigen WPF werden deshalb auch zwei Klassenarbeiten pro Schuljahr geschrieben.

Generell gibt es drei Unterscheidungen bei den WPF:

    • Französisch: An Stelle eines Wahlpflichtfachs können in Sprachen begabte Schüler die zweite Fremdsprache Französisch wählen. Die Entscheidung hierfür treffen Eltern und Klassenleiter am Ende der 5.Klasse. Französisch wird mit drei oder vier Stunden pro Woche von der 6.Klasse bis zur 10.Klasse unterrichtet.
    • Allgemeine Wahlpflichtfächer: Eines dieser Fächer muss jeder Schüler der Schule belegen, außer denen, die Französisch gewählt haben. Hierzu zählen Hauswirtschaft und Sozialwesen (HuS), Wirtschaft und Verwaltung (WuV) und Technik und Naturwissenschaft (TuN). Diese Fächer werden mit 2 Stunden pro Woche von der 7. bis zur 10.Klasse unterrichtet.
    • Schuleigene Wahlpflichtfächer: Auch eines dieser Fächer müssen von den Schülern belegt werden. Bis zur 8.Klasse nehmen die Schüler verpflichtend an Informationstechnischer Bildung (IB) und Berufsorientierung (BO) teil. In der 9.Klasse besuchen die Berufsreifeschüler weiter das WPF BO+IB. Die Realschüler wählen ein zweistündiges Angebot für die 9. und 10.Klasse.

Orientierungsangebot in der 6. Klassenstufe

Schüler, die kein Französisch wählen, rotieren in der 6.Klasse durch die Wahlpflichtfächer HuS, WuV, TuN und IB. Jedes Quartal erhalten sie so Einblicke in die Arbeitstechniken und Inhalte eines Fachs. Am Ende der 6. Klasse sollten die Schüler dann in der Lage sein, ihrer Neigung nach sich für eines der WPF zu entscheiden. Der Bereich IB hat die Besonderheit, dass alle Schüler das 10-Finger-Tastschrei-ben lernen.

Entscheidung in der 7.Klassenstufe

In der 7.Klasse entscheiden sich alle Schüler, die kein Französisch gewählt haben, für ein allgemeines Wahlpflichtfach (HuS, TuN, WuV). Dieses Fach wird mit zwei Stunden pro Woche unterrichtet und in allen Bildungsgängen bis zum Abschluss beibehalten.  Hinzu kommt in der 7. und 8. Klasse das einstündige schuleigene WPF IB+BO, das alle Schüler belegen müssen.Schüler, die nach der 7.Klasse den Bildungsgang Berufsreife besuchen, müssen das Fach Französisch verlassen.

WPF in der 9.Klasse im Bildungsgang Berufsreife

Schüler im Bildungsgang Berufsreife verbleiben im System der 7. und 8.Klasse. Sie besuchen weiterhin eines der WPF HuS, TuN und WuV in zwei Stunden pro Woche. Hinzu kommt das einstündige schuleigene WPF IB+BO. Eine Wahl von Französisch ist nicht möglich.

WPF BR

WPF in der 9. und 10.Klasse im Bildungsgang Sekundarabschluss 1

Schüler im Bildungsgang zum Realschulabschluss verbleiben in der 9. und 10.Klasse in ihren gewählten allgemeinen Wahlpflichtfächern (HuS, TuN, WuV). Diese Fächer behalten die Schüler mit 2 Stunden pro Woche bis zur 10 Klasse bei. Neu wählen müssen die Schüler ein zweistündiges schuleigenes Wahlpflichtfach. Hierzu gibt es jahresaktuelle Angebote, die Sie auf den kommenden Seiten finden. Schüler, die Französisch ab der 6.Klasse gewählt haben, behalten das Fach bis zur 10.Klasse bei.

WPF MR

Besonderheiten des Fachs Französisch

    • Das Fach Französisch kann nur in der 6.Klasse gewählt werden. Ein späterer Einstieg ist nicht mehr möglich.
    • Wenn durch einen Wechsel aus Französisch die Versetzung erfolgen kann, so muss das WPF verlassen werden.
    • Für die Anerkennung von Französisch als 2.Fremdsprache für den Übertritt in die gymnasiale Oberstufe, muss Französisch bis zum Ende der 10.Klasse beibehalten werden,

Wechsel des Wahlpflichtfachs

    • Ein Wechsel des Wahlpflichtfachs ist nicht vorgesehen.
    • In Ausnahmefällen kann bei der Schulleitung ein Wechsel des WPF beantragt werden. Hierzu muss ein begründeter schriftlicher Antrag eingereicht werden. Sollte dieser genehmigt werden, ist ein Wechsel nur zum Jahreszeugnis möglich.

 

 

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