Neue Handyordnung an der GvN
Zum Beginn des neuen Schuljahres tritt an der Neumayerschule eine neue Handyordnung in Kraft. In einer Arbeitsgruppe wurden die bislang bestehenden Regelungen evaluiert und überarbeitet. Die überarbeitete Version wurde dann in der Gesamtkonferenz am 20.05.2026 zur Abstimmung gestellt und mit großer Mehrheit von Lehrkräften, Eltern und Schülern angenommen.
Grundsätzlich gilt nun: Die Nutzung von Handys im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist verboten. Mitgebrachte Handys sind während des kompletten Schultags ausgeschaltet in der Tasche oder im Rahmen einer Klassenregelung beispielsweise in einer Handygarage zu verwahren. Zu Unterrichtszwecken darf das Handy mit ausdrücklicher Erlaubnis durch die Lehrkraft ab Jahrgangsstufe 7 benutzt werden. Bei unerlaubter Nutzung wird das Handy durch die Lehrkraft eingezogen.

Die detaillierten Regelungen finden sich hier:











